Medizin zum Selbermachen Rundbrief
August 2023

DMSO Deutschland, Österreich, Schweiz –
Aktuelle Rechtssituation

Immer wieder kursieren Behauptungen, Vermutungen, Märchen, … in allerlei Investigativ-Kanälen, die sich mit dem Thema „DMSO ist doch eigentlich verboten, oder..?!“ beschäftigen. Diese semi-intellektuellen Mühen mit der Absicht ein lange bewährtes, verträgliches, hochwirksames und dabei preisgünstiges (Haus-)Mittel und seine Nutzer in Praxis, Klinik und Privat zu denunzieren sind ver-geblich, wie man sehr schnell selbst heraus finden kann. Oft werden dort auch einzelne DMSO-Anwendungsformen, wie zum Beispiel Injektionen, Infusionen, Augentropfen, Einläufe, … , ver-teufelt, unter anderem mit dem Argument, dass es doch (angeblich) den Nieren und/oder der Leber schaden würde, wenn man es infundiert. Wir kommen gleich darauf zurück. Zunächst jedoch einmal für Alle die aktuellen, offiziellen Verlautbarungen zum Rechtsstatus von DMSO, die sich im Internet auf Knopfdruck finden lassen:

Der freie Handel mit der Substanz ist weiterhin nicht verboten (d. h. erlaubt, Anm. des Autors), solange sie nicht als Arzneimittel angeboten wird.

Das ist doch schon einmal ein kraftvolles Statement von Amts wegen, meine ich. Man darf dabei auch zwischen den Zeilen lesen …

Dann wird weiter selektiert nach D-A-Ch und da heißt es wie folgt:

In Deutschland ist Dimethylsulfoxid als Arzneimittel nicht zugelassen und daher im Pharmahandel als Einzelsubstanz nicht gelistet. Es wird lediglich (Stand April 2023) bei einzelnen fluoruracilhaltigen Warzenmitteln als pharmazeutischer Hilfsstoff („sonstiger Bestandteil“), nicht als Inhaltsstoff („enthält …“) aufgeführt. In topischen Antiphlogistica wurde DMSO als Transportvermittler ersetzt durch 2,5-Dimethylisosorbid..

In der Schweiz wird folgendermaßen differenziert: „Dimethylsulfoxid ist in der Schweiz als Arzneistoff zugelassen und ausschließlich in Kombination mit anderen Wirkstoffen im Handel. Es handelt sich um Sprays, Gele und Cremen. Die DMSO-Salbe 50 % wird in Apotheken hergestellt. Der Reinstoff ist in Apotheken und Drogerien erhältlich. Medikamente zur Einnahme sind nicht freigegeben.“

In Österreich sind antiphlogistische Lokaltherapeutika mit DMSO in Apotheken erhältlich. Gele mit einem DMSO-Gehalt ≥20 % wurden 2004 noch als rezeptpflichtige Medizinprodukte (nicht als Arzneimittel) verkauft.

Soweit zunächst diese aufschlussreichen Informationen, die uns erfreulicherweise zeigen, dass DMSO frei gehandhabt werden kann und es stecken auch allerhand Ideen darin, was man so alles damit machen könnte … Man darf dabei verstehen, dass die vielzitierten Nicht-Zulassungen, in unserem Sinne sind, da eine Zulassung für irgendwas, das DMSO automatisch zu einem rezeptpflichtigen Fertigarzneimittel „macht“, was den Handlungsspielraum nicht erweitert, sondern schmälert. Hausmittel sollten möglichst keine Zulassung haben, da sie sonst regulatorisch „weggesperrt“ werden können.

Weiterhin gibt es noch einen sehr interessanten Hinweis zur Situation des DMSO in den USA, der sich mit der Behandlung des Hirnödems mittels DMSO befasst:

In den USA ist DMSO seit 1978 ausschließlich zur Instillation in die Harnblase bei interstitieller Zystits von der FDA zugelassen. Trotz Teilerfolgen bei der Therapie des Hirnödems erteilte die FDA bisher (2022) keine Zulassung für diese Indikation.

Lit.: A. Kulah, M. Akar, L. Baykut: Dimethyl sulfoxide in the management of patient with brain swelling and increased intracranial pressure after severe closed head injury. Neurochirurgia (Stuttg), November 1990; 33(6):177–80.

Des Weiteren ist immer wieder erheiternd und bezeichnend, dass sogar Fachleute intuitiv annehmen, dass DMSO Flaschen ein Gefahrensymbol zeigen müssten. Wenn sie dann im Internet nachschauen, sind sie erstaunt. Während sogar auf vielen „Haushaltsstoffen“ eine Gefahrenraute „Achtung“ angebracht sein muss, ist für DMSO nichts dergleichen vorgeschrieben.

Und noch einen wichtigen Hinweis zur Harmlosigkeit von DMSO, insbesondere auch zur Anwendbarkeit für die orale Einnahme sowie Injektionen und Infusionen, finden wir ganz einfach im www. Hier heißt es nämlich auf der Internetseite des derzeit bedeutendsten Herstellers für pharmazeutisches DMSO unter anderem:

Sicherheit und Toxizität

  • Essenziell ungiftig für alle Verabreichungsformen
  • orale Verabreichung (LD50 14.500-28.300 mg/kg, Ratte)
  • dermale Verabreichung (LD50 40.000 mg/kg, Ratte)
  • subkutane Injektion (< 15 % bei 2,0 ml)
  • für intravenöse Injektionen sollte der DMSO-Gehalt auf < 10 % begrenzt werden.
  • Nicht krebserregend, erbgutverändernd oder reproduktionstoxisch (CMR)
  • Keine Bioakkumulation

Wohlgemerkt: Dies schreibt der Hersteller, der die Produkthaftung innehat!

Zusammenfassung: Wer immer noch stur daran festhalten will, dass DMSO kein sicheres, verträgliches und effektives Mittel ist, dem ist nicht zu helfen.

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