Medizin zum Selbermachen Rundbrief Januar 2021

Artemisia annua – Nachschub sichern

Inzwischen ist die gute Wirksamkeit des einjährigen Beifuß bei den unterschiedlichsten Infektionssymptomen und-erkrankungen weltweit erforscht und anerkannt. So sehr auch manche Medien die Therapieerfolge, insbesondere in der aktuellen Situation zum Jahreswechsel 20/21 nicht ernst nehmen wollen.

Wissenschaftlich betrachtet und auch durch vielfältige praktische Erfahrungen gestützt, bringt die Gesamtpflanze, oder ein Gesamtauszug davon, sowohl bakterielle als auch parasitäre als auch „virale“ Infektionen zum Stillstand. Entweder alleine oder zusammen mit weiteren flankierenden Therapie Maßnahmen.

Die Pflanze gedeiht in Europa prächtig, ist genügsam und lässt sich auch nach der grünen Wachstumsperiode durch Ausziehen in DMSO oder Ethanol oder Glycerin bestens ganzjährig weiter nutzen.

Warum wird darauf hingewiesen?

Weil die Posse um die seltsamen Verdrängungsversuche dieses Heilkrauts, aus der Hausapotheke ebenso wie aus der therapeutischen Praxis, auf europäischer Ebene eine neue Stufe erreicht hat. Der Verein ANAMED international, gegründet von Apotheker Dr. Martin Hirt, der sich seit vielen Jahren auch dem Anbau der Pflanze in Deutschland widmet, bzw. der ausgegründete Versandhandel wurde nämlich in jüngster Vergangenheit von der zuständigen Behörde „ins Visier genommen“. Dazu heißt es beispielsweise in der Presse: „… dieser ist jetzt ins Visier der lokalen Lebensmittelüberwachung gekommen, die unter Berufung auf die „NOVEL-FOOD-Verordnung“ der EU diesem Wirken von ANAMED den Garaus machen will, unter schärfster Strafandrohung. Man wollte sogar den Warenbestand konfiszieren.“

Hintergrund sind zum einen die novel food Verordnung der EU und zum anderen die bekanntermaßen unscharfen Auslegungsmöglichkeiten von Heilmittelwerbe- und Arzneimittelgesetz im Zusammenhang mit traditionellen Heilkräutern.

Um es kurz zu machen: Die seit Jahren, insbesondere seit dem Jahr 2015, als der Medizinnobelpreis  für die Erforschung der Wirkungen von Artemisia annua verliehen wurde, schwelenden Angriffe auf die Freiverkäuflichkeit der getrockneten Pflanzenteile, stehen eindeutig im Zusammenhang mit der Protegierung der pharmazeutisch isolierten oder halbsynthetischen Wirkstoffe, die in teuren Verfahren als Arzneimittel zugelassen wurden. Dazu heißt es beispielsweise: „ … dass die WHO die Anwendung nicht-pharmazeutischer Formen der Artemisia annua zur Vorbeugung oder Behandlung von Malaria nicht unterstütze. Als Begründung wird unter anderem darauf verwiesen, dass Wirkstoffgehalt und Qualität der Pflanzen stark variierten.“

Und dies obwohl uns die Phytomedizin seit jeher zeigt, dass die gesamte Pflanze wirksamer ist, als einzelne Inhaltsstoffe. Doch unter betriebswirtschaftlicher Sicht sind Gesamtpflanzen in der Regel uninteressant. Im Falle Artemisia annua kann dagegen mit dem isolierten Artemisinin oder mit dem halb-synthetischen Artesunat ein gutes Geschäft gemacht werden, da entweder der Wirkstoff selbst oder das zugehörige Herstellungsverfahren patentrechtlich abgesichert werden können. Patente auf „Gottes Schöpfung“, also das was natürlich in der Erde wächst, gibt es nun mal nicht.

Übrigens: Die inzwischen teilweise festgestellten Resistenzen bei der Behandlung von Malaria sind im Zusammenhang mit der Verabreichung von isoliertem Artemisinin oder Artesunat aufgetreten. Nicht bei Verwendung der Gesamtpflanze.

Ich selbst konnte in den letzten Jahren immer wieder erstaunlich positive Anwendungserfolge mit getrocknetem einjährigen Beifuß A-3, aus dem deutschen Anbau erzielen. Gleiches vermelden zahlreiche ehemalige Seminarteilnehmer bei DMSO & Co. Veranstaltungen. Auch der DMSO Auszug von Artemisia annua hat sich inzwischen vielfach etabliert, sowohl äußerlich als auch innerlich.

Um für sich selbst den Nachschub zu sichern, empfehle ich deshalb erstens die A-3 Samen bei ANAMED zu beziehen und gemäß Anleitung zum Frühjahr hin auszubringen. Zweitens sich das Hantieren zur Herstellung eines DMSO Auszugs anzueignen. Drittens neue Strukturen aufzubauen, für den Fall, dass das juristische Verfahren im Schwabenland nicht zu Gunsten der „Pflanze der Hoffnung“ ausgeht.

Für den Punkt zwei: Als Auszugsflüssigkeit kommt ein DMSO/Wasser Gemisch im Verhältnis 75:25 zum Einsatz. Es handelt sich um pharmazeutisches Wasser Ph. Eur. (doppelt destilliert), welches es bei www.alchemist.de ebenso zu beziehen gibt, wie das pharmazeutisch reine DMSO Ph. Eur.. Jeweils 10 Gramm getrocknete und zerkleinerte Artemisia annua A-3 Blätter werden mit 90 Milliliter dieses DMSO/Wasser Gemisches bei Raumtemperatur angesetzt. Nach zwei Tagen kann direkt in Braunglasfläschchen abfiltriert werden. Glastrichter mit schmalem Auslass, passende Faltenfilter und Braunglasfläschchen mit Pipette oder Sprühkopf oder Tropfer gibt es ebenfalls bei www.alchemist.de.