Medizin zum Selbermachen Rundbrief
Oktober 2024

Lithiumorotat fürs Gehirn –
Einfaches Pulver, frei kaufen

Die niedrig dosierte Lithiumanwendung ist buchstäblich in aller Munde gelandet. Ebenso weit verbreitet sind jedoch viele Missverständnisse, die wieder und wieder aufgeklärt werden sollten. In diesen Rundbriefen DMSO & Co. wurde schon vor Jahren über das Spurenelement Lithium und seine Bedeutung für die Gehirnfunktion und die Lebensverlängerung geschrieben, zusammen mit Anwendungsanleitung und Studienverweisen. Daran hat sich nichts geändert. Wer wenige Milligramm elementares Lithium kontinuierlich zu sich nehmen will, hat dafür sehr sehr einfache Möglichkeiten. Die einfachste ist das Trinken von Lithium haltigem Wasser, welches zum Beispiel in zahlreichen Thermal-Kurorten als natives Tiefenwasser gefördert wird. Im üblichen Trinkwasser im Haushalt, das überwiegend aus Oberflächen nahen Quellen gefördert und aufbereitet wird, ist in Zentraleuropa kein, bzw. zu wenig, Lithium enthalten. Insofern ist also die „Thermalwassermethode“ keine praktikable, sofern man nicht zufällig in der Nähe ein solchen bewirtschafteten Quelle wohnt. Doch der Reihe nach.

Folgende Fragen erreichen mich inzwischen täglich:

  1. „Herr Nehls schreibt 1 mg Lithium, Sie schreiben 10 mg Lithium – was ist nun richtig?“

Antwort: Diese beiden Aussagen sind kein Wiederspruch, sondern ergänzen sich (abgesehen davon gibt es in der Biochemie kein „falsch oder richtig“): 1 mg elementares Lithium wird von Herrn Nehls als Grundversorgung bezeichnet, kann also auch erhöht werden. Und 10 mg Lithium wurden von mir von Anfang an als tägliche Höchstdosis angegeben. Beide Angaben zusammen genommen beschreiben die sogenannte therapeutische Breite dieses Mittels. Zwischen 1 und 10 mg kann also jeder seine individuelle Dosierung finden.

Von höheren Lithiumdosierungen rate ich deshalb ab, weil wir seit Jahrzehnten aus der Lithium-Hochdosis-Therapie zur Behandlung von Psychosen lernen durften, dass bei Mengen ab spätestens 50 mg Lithium pro Tag gefürchtete Nebenwirkungen auftreten. Dieses Thema ist im Bereich der Neurologie und Psychiatrie wohl bekannt und kann dort nachgelesen werden.

  1. „Wie kann ich 1 mg Lithiumorotat abwiegen?“

Antwort: Hier wird durch den stille Post Effekt und/oder unklare Veröffentlichungen anderer Autoren und/oder aufgrund des vergessenen Chemie-Schulunterrichts verwechselt, dass elementares Lithium nicht gleich Lithiumsalz ist. Mit anderen Worten: Wenn von 1 bis 10 mg Lithium die Rede ist, dann bezieht sich diese Mengenangabe auf das reine Element (Wo steht es im Periodensystem der Elemente?). Da wir jedoch nicht das reine Lithium verwenden (können), da es sich um ein Metall handelt, welches sogar brandfördernd ist (siehe Brände von Elektroautos mit Lithiumakkus …), greift man, wie bei allen anderen Spurenelementen auch, in der Biochemie, Medizin und Therapie auf Lithiumsalze zurück. Dies können anorganische Lithiumsalze wir Lithiumchlorid, Lithiumcarbonat, Lithiumsulfat, … sein. Dies können auch Lithiumsalze von organischen Säuren sein, wie zum Beispiel Zitronensäure (Lithiumcitrat), Gluconsäure (Lithiumgluconat), Orotsäure (Lithiumorotat) und viele andere.

Betrachten wir also das jeweilige ausgewählte Lithiumsalz, so muss eine den Milligramm Lithium entsprechende Salzmenge abgewogen werden. Diese errechnet sich durch einfachen Dreisatz aus dem Molmassen-Verhältnis von Lithium und Lithiumsalz, wie in der Schule gelernt. Für die beiden bekanntesten Lithiumsalze in der Anwendung, nämlich Lithiumchlorid und Lithiumorotat, ergeben sich daraus folgende Äquivalenzmengen:

Lithiumchlorid: Molmasse 42,39 g/mol, Lithiumorotat: Molmasse 162,03 g/mol und Lithium: Molmasse 6,94 g/mol. Dreisatz:

1 mg Lithium ≈ 6 mg Lithiumchlorid (genau: 6,1) ≈ 23 mg Lithiumorotat (genau: 23,3)

Wenn wir also 10 mg elementares Lithium zu uns nehmen wollen, sind ca. 230 Milligramm Lithiumorotat und ca. 60 Milligramm Lithiumchlorid abzuwiegen.

Man kann es sich einfacher machen, indem man aus dem Lithiumchlorid eine ca. 9%ige Lösung in Wasser herstellt, denn davon enthält jeder Pipettentropfen ca. 1 mg Lithium. Dadurch wird die Anwendung durch Tropfenzählen sehr simpel. Dieser Trick ist mit dem Lithiumorotat nicht anwendbar, da es dafür eine zu geringe Wasserlöslichkeit aufweist.

  1. „Muss ich beim Lithiumorotat auf pharmazeutische Reinheit oder Apothekenqualität achten?“

Antwort: Bei diesem Thema tun sich Marketing-Abgründe auf … Tatsächlich ist es so, dass es weder in den USA noch in Europa eine pharmazeutische Monographie für Lithiumorotat gibt – die erforderliche Dokumentation für eine pharmazeutische Zertifizierung. Es kann also kein Ph. Eur. oder USP Lithiumorotat geben … Die Bezeichnung „Apothekenqualität“ ist natürlich frei erfunden und nicht Bestandteil irgendwelcher maßgeblicher Regelwerke. Es soll suggerieren, dass Mittel, die in einer physischen Apotheke verkauft werden, eine besondere Qualitätskontrolle durchlaufen, die jedoch willkürlich ist, wenn es keine Vorschriften dazu gibt. Da es keine Monographie gibt, hat auch ein Analysenlabor keine „Vorschrift“, wonach die Substanz zu prüfen wäre, um sie als „pharmazeutisch“ einstufen zu können. An dieser Stelle tut sich das in diesem Zusammenhang größte Missverständnis auf, nämlich die Leute verwechseln etwa eine Spurenanalyse mit einem Analysenzertifikat auf Identität oder eben der pharmazeutischen Monographie. Ich empfehle dann zur Läuterung gerne, einmal damit zu beginnen, die örtliche Trinkwasseranalyse der zuständigen Gemeinde/Stadt zu betrachten und zu verstehen lernen, bevor man dressierte Möchtegern-Weisheiten nachplappert.

In pharmazeutischen Monographien wird keineswegs die Prüfung auf „alle möglichen“ toxischen Metalle gefordert – hier sind die Vorstellungen von laienhaften Marktteilnehmern und Kunden, auch etwa im Bereich Nahrungsergänzungsmittel, völlig verdreht. Dieser Umstand kann durchaus dazu führen, dass ein und dieselbe Substanz von unterschiedlichen Herstellern, ausgewiesen als Ph. Eur, mehr Quecksilber, Blei, Cadmium, … enthält, als diejenige, die vielleicht als Food Grade analysiert wurde. Bekanntes Beispiel: Die pharmazeutische Monographie für Methylenblau schreibt lediglich die analytische Prüfung von zwei (!) Schwermetallen vor. Davon ist eines eigentlich gar nicht in dem Sinne als toxisch einzustufen, wenn wir den ppm Bereich betrachten, denn es ist sogar ein Doping-Mittel im Pferdesport – Arsen. Das nur am Rande, denn das Nicht-Wissen in im Themenbereich Analytische Zertifizierungen ist sehr verbreitet. Es kommt nach dazu, dass die Erfassung von Konzentrationen im ppm Bereich für den menschlichen Verstand schwierig ist. Vielleicht hilft es hier den Ängstemachern einmal mit Bleistift auf Papier zu schreiben, wie viele Nullen da nach dem Komma stehen, wenn man ppm in mg/l oder mg/kg aufschreibt. Da wird dann heftig über Werte diskutiert, bis man den Leuten zeigen kann: oha, da ist ja mehr Uran im öffentlichen Trinkwasser als Quecksilber im der Methylenblau-Lösung. Ich bleibe hoffnungsfroh, dass diese Zusammenhänge von vielen Rundbrieflesern verstanden und weiter gegeben werden!

  1. Es wird gesagt/geschrieben, dass nur das Monohydrat wirksam ist?

Erneut ein Stöhnen angesichts solcher Marketing-Sprüchlein … Die Bezeichnungen x-Hydrat kennen viele schon lange zum Beispiel vom Magnesiumchlorid. Da gibt es nämlich Varianten mit unterschiedlichem Kristallwassergehalt – bekannt ist das Magnesiumchlorid-Hexahydrat. Hier werden jeder Formeleinheit also sechs Wassermoleküle zugeschrieben. Die Bezeichnung „Hydrat“ bezieht sich bei kristallinen Feststoffen auf den Wassergehalt, der in den Kristallen mit eingeschlossen wird und den man durch Erhitzen „austreiben“ kann, so dass dann die entsprechend wasserfreie Form (wieder) entsteht.

Der aufmerksame Leser wird also schon an dieser Stelle erkannt haben, dass dies rein gar nichts mit der biochemischen Wirkung eines Salzes zu tun haben kann, da ja in unserem Körper ohnehin beliebig viel Wasser zur Verfügung steht, in dem sich die zugeführten Salze „auflösen“, d.h. als aquatisierte Ionen getrennt werden. Ob also ein Monohydrat-, Trihydrat-, oder sonstiges Hydrat verwendet wird, ist komplett gleich-gültig, da es natürlich nicht auf das enthaltene Wasser ankommt, sondern auf die Elemente/Moleküle die im Salz enthalten sind, die die erwünschten Wirkungen auslösen. Im Falle von Lithiumorotat ist dies schlicht und einfach das Lithium-Kation Li+.

  1. „Es heißt Lithium wäre verboten oder rezeptpflichtig?“

Noch einmal: Es geht bei der therapeutischen Anwendung nicht um Lithium als Element, als Alkalimetall der ersten Hauptgruppe des Periodensystems, sondern um die verfügbaren Lithiumsalze. Schließlich ist etwa Lithiumchlorid zu betrachten wie Kochsalz = Natriumchlorid, wobei Natrium als Element direkt unter Lithium in der gleichen Hauptgruppe steht. Hier gilt: Ein Rohstoff, unverarbeitet, ohne Angabe einer Verwendung auf der Dose/dem Behältnis kann generell nicht verschreibungspflichtig sein. Die Verschreibungspflicht ist ein Begriff aus dem AMG und nur gültig für (Fertig-)Arzneimittel.

Dann gibt es noch die AMVV, die sogenannte Arzneimittelverschreibungsverordnung. Darin gibt es zwar einen Eintrag für Lithium, jedoch versehen mit dem Zusatz „zur Prophylaxe und Behandlung von psychiatrischen Erkrankungen (z. B. bipolaren Störungen, Depressionen) und Cluster-Kopfschmerzen.“ Die Verschreibungspflicht ist also an konkrete Indikationen, d.h. Anwendungsbereiche geknüpft. So etwas wie „als Supplement zur Versorgung des Körpers mit dem Spurenelement Lithium“ steht da nicht!

Wie kommt es also, dass „rezeptpflichtige“ Kapseln in Apotheken bestellt werden können, die von anderen Autoren empfohlen werden?

Betrachten wir das, was dort auf den Internetseiten zu lesen ist, nämlich zum Beispiel: „Wir stellen Lithiumkapseln (Lithium-Orotat) nach Dr. Nehls in folgenden Dosierungen her. Für alle Dosierungen ist in Deutschland ein ärztliches/zahnärztliches/tierärztliches Privatrezept (blaues Rezept) im Original notwendig.“

Rezeptpflicht wird also hier auf „Privatrezepte“ reduziert, was also keiner allgemeinen Rezeptpflicht entspricht … Durch das Abfüllen in Kapseln wird eine sog. Rezepturarznei erschaffen, obwohl der Rohstoff Lithiumorotat wie schon erläutert kein Arzneimittel ist und es dafür auch keine pharmazeutische Monographie gibt – ein Umstand der in der Rechtsauslegung üblich ist.

Ganz nebenbei verdreisigfacht sich der Preis des in den meist 60 Kapseln enthaltenen Lithiumorotats dadurch im Vergleich zu dem frei verkäuflichen Lithiumorotat Pulver in üblichen 100 Gramm Dosen. Diese 100 Gramm entsprechen ca. 4300 Einzelgaben mit 1 mg Lithium-Gehalt!

Fazit: Lithiumsalze sind nicht verboten, sondern frei verkäuflich. Es gibt sowohl Lithiumchlorid als auch 9%ige Lithiumchlorid-Lösung, als auch Lithiumorotat Pulver bei www.alchemist.de ohne Nachweise zu bestellen. Eine allgemeine Rezeptpflicht ergibt sich nur, wenn diese zusammen mit Anwendungsbereichen und Anwendungshinweisen versehen werden, insbesondere diejenigen, die in der AMVV genannt sind. Das Verlangen nach Privatrezepten für Lithiumorotat-Kapseln ist eine Strategie, die teils aufgrund rechtlicher Absicherung, teils aufgrund Marketing, teils aufgrund System-Denken gewählt wird. Schließlich muss ja der Ausstellung eines Privatrezepts ein Arztbesuch/-kontakt vorausgehen. Diese Verkettung ist das Gegenteil von dem, was „Medizin zum Selbermachen“ bedeutet und verkörpert.

  1. „Es wird behauptet, dass nur das Orotat wirksam wäre – stimmt das?“

Antwort: Diese Behauptung habe ich so nirgends in Veröffentlichungen, Büchern oder Vorträgen/Interviews gefunden – scheint also eher ein Stille-Post-Effekt zu sein. Wie schon oben erwähnt, werden verschiedene Lithiumsalze seit Jahrzehnten therapeutisch angewendet, wenngleich auch mit der Hochdosismethode. Hierbei kamen vor allem Lithiumcarbonat, Lithiumsulfat und Lithiumcitrat zum Einsatz. Bekannte Handelsnamen der entsprechenden Arzneimittel sind Hypnorex, Quilonum oder Lithiofor. Die Auswahl des ein oder anderen Rohstoffs erfolgt in der Pharmaindustrie aufgrund von galenischen Eigenschaften, wie Löslichkeit, Hygroskopie, Korngröße usw., sowie schlicht auch nach dem Preis. Unterschiede in der Wirksamkeit oder auch der beliebt-zitierten Bioverfügbarkeit, sind meist kaum detektierbar – statistisch nicht signifikant, wie es gerne ausgedrückt wird.

Das Lithiumchlorid, welches dem Kochsalz (Natriumchlorid) am nächsten steht, ist dasjenige Salz mit dem höchsten Lithiumanteil, bezogen auf die Molmasse. Das heißt, davon wird am wenigsten benötigt um auf die gewünschte Milligramm-Menge elementares Lithium zu kommen. Betriebswirtschaftlich betrachtet also die preisgünstigste Variante.

Auch ist es ja so, dass in unserem Organismus das einfach negativ geladene Chlorid-Anion eine große physiologische Bedeutung hat. Um das zu verstehen, muss man sich lediglich die Ursache der Mukoviszidose anschauen, wonach der Chlorid-Transport gestört ist. Die Chloridsalze der Spurenelemente zu nutzen folgt also auch einer gewissen Logik und, wie gesagt, stellt dies beim Kochsalz = Natriumchlorid ja auch niemand in Frage. Ebenso wenig etwa beim Magnesiumchlorid. Wieso also sollte ausgerechnet das Lithiumchlorid hintenanstehen?

Nun, es gibt erstens einen allgemeinen Trend, wonach in der „Biohacking-Szene“ gerne die Orotate der verschiedenen Spurenelemente genutzt werden.

Zweitens folgt die Empfehlung für das Lithiumorotat der Beobachtung, dass Anionen verschiedener organischen Säuren, wie zum Beispiel auch der Gluconsäure (Gluconate) oder der Äpfelsäure (Malate), ebenso wie die der Orotsäure (Orotate) gleichzeitig quasi Transporthilfen für Metallkationen wie Lithium, Kalium, Magnesium, Calcium, … darstellen, um diese in die Zellen zu bringen. Insofern klingt es also durchaus sinnvoll, diese direkt auch schon als Salz für die Supplementierung zu nutzen.

Andererseits beruht diese Anschauung natürlich zum Teil auch wieder auf dem Phänomen des „Reagenzglasdenkens“, denn zunächst einmal werden alle Lithiumsalze, genauso wie alle sonstigen Salze, spätestens im Magen-Darm-Trakt in wässrige Lösung gebracht, sofern man sie nicht ohnehin schon in einem Trinkglas in Wasser gelöst hat. Was bedeutet lösen? Es bedeutet, dass die Salze in ihre Ionen dissoziieren und jeweils eine eigene Wasserhülle bekommen, also räumlich voneinander getrennt werden. Es liegen dann also sogenannte aquatisierte Anionen und Kationen vor. Zum Beispiel haben wir folgendes für Kochsalz in unser Schulheft geschrieben:

            NaCl  in Wasser  →  Na+aq  +  Cl¯aq

Nur in gelöster Form können Elemente im Darm aufgenommen werden, sofern es sich um wasserlösliche Substanzen handelt. Fett zum Beispiel benötigen einen völlig anderen Aufnahmemechanismus durch die Darmschleimhaut.

Oben gesagtes gilt natürlich auch für Lithiumorotat. Auch dieses wird im Magen-Darm-Trakt zunächst gelöst und die Einzel-Ionen, hier Lithium-Kation und Orotat-Anion, dann durch Diffusion aufgrund Konzentrationsgradienten und/oder durch aktiven Transport aufgenommen.

Dass das Orotat-Anion als Transporthilfe für das Lithium-Kation in Gehirnzellen und andere Zellen genutzt oder benötigt wird, steht diesem Sachverhalt nicht entgegen, denn: Die Orotsäure ist erstens eine physiologische Substanz, die also ohnehin im Stoffwechsel unseres Organismus vorkommt und zweitens in vielen Lebensmittel enthalten.

Und noch weiter: Die Orotsäure, und damit Orotate, sind schon für sich wertvolle Substanzen, mit wichtigen biochemischen Eigenschaften für unseren Körper. Dazu ist etwa auf Wikipedia zu lesen: „Weiterhin können Orotsäure und ihre Derivate Gedächtnis- und Lernleistungen verbessern ( Nootropikum). Im Tierexperiment konnten verbesserte adaptive Leistungen wie verbesserte Bildung des Langzeitgedächtnisses nachgewiesen werden. Die nootrope Wirkung aufgenommener Orotsäure wird auf die Auffüllung des cerebralen Pyrimidinnucleotid-Pools zurückgeführt, da die De-novo-Synthese der Orotsäure im Gehirn limitierend für ihre Verfügbarkeit ist.“

In letzter Konsequenz können wir also hier am Beispiel des Lithiumorotats gar nicht absolut entscheiden, ob nun das Lithium-Ion oder der Orotat-Anteil die wichtigen Eigenschaften für die Gehirnfunktion mitbringen. Oder eben beide. Das Lithiumorotat als Supplement zu wählen, klingt also durchaus plausibel, wenngleich auch diese wenigen Milligramm Orotsäure, die darin bei den erläuterten Dosierungen enthalten sind, „das Kraut nicht alleine fett machen“. Insofern ist also die allgemeine Hinwendung zu Orotaten in der Spurenelementversorgung durchaus sinnvoll – siehe auch Zinkorotat-Beitrag im heutigen Rundbrief.

Fazit: Was die Wirkung des Lithiums alleine betrifft, unterscheiden sich Lithiumchlorid oder Lithiumorotat nicht. Dennoch gibt es gute Gründe, das Lithiumorotat einzusetzen. Rechnerisch betrachtet hat das Orotat einen wesentlich niedrigeren Lithiumanteil pro Masseneinheit, was jedoch im Bereich von üblichen Milligrammmengen auch preislich praktisch keine Rolle spielt. Eine Stammlösung zur tropfenweise Entnahme für je ein Milligramm Lithium, wie bei der 9%igen LiCl Lösung, kann mit dem schlechter wasserlöslichen und massereicherem Orotat nicht hergestellt werden, da man dafür ca. 40 Gramm Lithiumorotat in einem 100 ml Fläschchen in Wasser lösen müsste.

Abschließend ein kürzlich eigegangener freudiger Erfahrungsbericht mit der Anwendung von Lithiumchlorid, zur Bestätigung, dass alle Lithiumsalze wirken, nicht nur das Orotat:

Gabriela: Lithiumchlorid Lösung 9% in Wasser von Alchemist

Patientin 85 J., beginnende Demenz, Vergesslichkeit. Vor 4 Wochen Beginn mit 10 Tr., 1 x täglich in einer Tasse Wasser. Viel agiler geworden, sowohl geistig als auch körperlich.

Ich selbst, 76 J., 4 Wochen LiCl 9% in Wasser. Anlass: zunehmende Vergesslichkeit. Jetzt: Vergesslich kannste vergessen. Was außergewöhnlich ist: Besseres Erkennen von Zusammenhängen.

Viele Grüße

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Impulse zu geben, die jeder selbst weiter entwickeln kann, das ist der Sinn dieses persönlichen Rundbriefs.

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